Michael Buback im FR-Interview [27.08.2010]

„Ich erhoffe mir die Wahrheit“

Vor dem Prozess gegen Verena Becker: Michael Buback über seine Suche nach Antworten auf die Frage, warum der Mord an seinem Vater auch nach 33 Jahren noch nicht aufgeklärt ist.

Herr Buback, was bedeutet für Sie Gerechtigkeit?

Im Zusammenhang mit Straftaten bedeutet Gerechtigkeit für mich, dass Verbrechen restlos aufgeklärt und die wirklichen Täter verurteilt werden.

Ist der Prozess gegen Verena Becker für Sie ein Schritt zu einer späten Gerechtigkeit?

Es ist zweifellos ein notwendiger Schritt auf diesem Wege. Wenn die vielen Augenzeugen, deren Beobachtungen auf die Mittäterschaft einer zierlichen Frau hinweisen, im Prozess gehört werden und die bislang nicht präsentierten Indizien vorgelegt werden, sollte es gelingen, die Wahrheit über das Karlsruher Attentat ans Licht zu bringen. Die meisten der Zeugenaussagen, die auf eine Frau als Mittäterin hindeuten, wurden übrigens nicht erstmals jetzt, sondern bereits kurz nach der Tat gemacht. Nur waren sie dann nicht mehr bei den Akten. Gerade diese Hinweise haben sich gleichsam verflüchtigt.

Sie haben sehr viele Fakten zusammengetragen und analysiert – was hat Sie beim Betrachten der Akten am meisten erstaunt und erschüttert?

Erstaunt hat mich, dass sich trotz der vielen Hinweise auf eine weibliche Mittäterin die Meinung einnisten und über Jahrzehnte halten konnte, dass die unmittelbaren Täter auf dem Motorrad und im Fluchtauto ausschließlich Männer gewesen seien. Erschüttert hat mich, dass von den drei einzigen wegen des Karlsruher Attentats Verurteilten: Folkerts, Klar und Brigitte Mohnhaupt, wie sich jetzt herauskristallisiert hat, niemand auf dem Tatmotorrad saß, was ja bedeutet, dass die beiden unmittelbaren Täter für das schwere Verbrechen keinen Tag in Haft waren. Als Tatverdächtige kommen Sonnenberg, Verena Becker und Wisniewski in Betracht, Bei Sonnenberg ist unfassbar, dass ihn Bundesanwaltschaft, BKA und Verfassungsschutz seit 1977 für einen Karlsruher Mittäter halten, er aber nicht wegen der Karlsruher Morde, sondern „nur“ wegen versuchten Mordes in Singen angeklagt und verurteilt wurde. Bei Verena Becker ist erschütternd, dass es etwa 20 Augenzeugen-Hinweise auf eine zierliche Frau auf dem Motorrad gibt. Dabei wurden diese Beobachtungen teils sogar während des Attentats gemacht. Aber keine dieser Zeugenaussagen tauchte in einem der Prozesse zum Karlsruher Attentat auf. So wurde die wichtige Information den Richtern und Verteidigern nicht bekannt. Zudem gab es keine Gegenüberstellungen von Verena Becker mit Karlsruher Augenzeugen. Unfassbar ist auch, dass Verena Becker mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete. Bei Wisniewski ist rätselhaft, weshalb der vom Verfassungsschutz an den Generalbundesanwalt gegebene Vermerk, wonach Wisniewski in Karlsruhe geschossen habe, zu keinem Ermittlungsverfahren führte.

Was glauben Sie: warum müssen Sie diese Fakten zusammen tragen, um die sich eigentlich der Staat kümmern müsste?

Ja, diese Fragen haben sich meine Frau und ich oft gestellt. Es ist Besorgnis erregend, dass Angehörige die Aufklärungsarbeit anstoßen und gegen viel Widerstand und weitestgehend allein voranbringen müssen. Schlimm und beschämend ist es auch, dass wir Angehörige von einem ehemaligen Terroristen auf die Missstände bei den Ermittlungen aufmerksam gemacht wurden und wir dies nicht von Behördenseite erfahren haben, obwohl dort seit langem bekannt war, dass noch keine Klärung des Attentats erreicht war.

Bitte schildern Sie einmal, was Sie in der Geheimakte gefunden haben.

Die Verfassungsschutzakte wurde – meines Wissens erstmals – Anfang 2008 gesperrt. Sie ist inzwischen zur Nutzung vor Gericht freigegeben, aber auch jetzt noch, 33 Jahre nach der Tat, als geheim eingestuft. Die Akte besteht aus zwei Teilen, einem Operativvermerk von 227 Seiten, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmung der Quelle enthalten sind, und einem zugehörigen 82-seitigen Auswertevermerk, der auf der Grundlage des Operativvermerks beim Verfassungsschutz angefertigt wurde. Zu unserer großen Überraschung konnten meine Frau und ich die uns aus dem Behördengutachten des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bereits bekannte Information der Quelle, wonach Wisniewski geschossen, Sonnenberg das Motorrad gelenkt und Klar im Fluchtauto gewartet habe, auch bei zweimaliger Durchsicht nicht im Operativvermerk, also dem Vernehmungsprotokoll, entdecken. Diese zentral wichtige Information steht – auch dies wurde bereits veröffentlicht – nur im Auswertevermerk, was sehr verblüffend ist, da der Auswerter ja keinen unmittelbaren Kontakt zur Quelle hatte.

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Da mir vom Bundesinnenminister im Juli 2007 geschrieben wurde, dass der Generalbundesanwalt über die Ergebnisse der Befragungen und Vernehmungen der Quelle umfassend in Kenntnis gesetzt worden sei, kann die dem Generalbundesanwalt übergebene Verfassungsschutzakte nicht unvollständig sein, indem etwa eine wichtige Aussage im Operativvermerk fehlt. Die Analyse der beiden Vermerke führt mich vielmehr zwingend zu dem Schluss, dass die Quelle bei den Vernehmungen und Befragungen keine Aussage über die Karlsruher Täter gemacht hat und dass der konkrete Hinweis auf die Karlsruher Täter von anderer Seite in den Auswertevermerk eingefügt wurde. Diese Ergänzung war günstig für Verena Becker, denn, wenn drei Männer die Tat verübten, wie es im Behördenzeugnis steht, käme sie ja nicht als unmittelbare Mittäterin in Betracht. Zudem kann man aufgrund der Tatsache, dass sie eine Aussage über die Täter gemacht hat, argumentieren, sie stehe jetzt auf der richtigen Seite und unterstütze die Ermittler, sodass man ihr eher Vorteile wie Hafterleichterung, Bezahlung und frühe Gnadenwürdigkeit gewähren könnte.

Haben diese Akten Ihren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert – und was genau ist für Sie unerträglich?

Mein genereller Glaube an den Rechtsstaat ist nicht erschüttert. Es geht um Verfehlungen einiger weniger. Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft hat, die Fehler Einzelner aufzudecken. Es wäre auch zu klären, auf welche Weise und zu welchen Bedingungen Geheimdienststellen – was ja nun erwiesen ist – mit einer Terroristin zusammengearbeitet haben, die zu zweimal Lebenslänglich wegen versuchten Polizistenmordes verurteilt war und die darüber hinaus nicht vom Verdacht frei war, Mittäterin bei der Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner beiden Begleiter gewesen zu sein. Ein solches Zusammenwirken ist für mich kaum erträglich, zumal mir keine belegbaren Gegenleistungen der Quelle bekannt sind. Es ergibt sich ja aus der Verfassungsschutzakte sogar, dass die Quelle nicht einmal die behauptete Information über die Karlsruher Täter geliefert hat.

Was bedeutet die Auseinandersetzung mit dem Mord an Ihrem Vater Ihnen persönlich, welche Auswirkungen hat diese lange Suche auf Ihr Leben?

Sie hat inzwischen erhebliche Folgen für meine Frau und mich. Meine neben dem Beruf frei verfügbare Zeit geht seit über drei Jahren vollständig in die Bemühungen um Klärung. Ich habe diese Auseinandersetzung nicht gesucht und nicht gewollt. Sie ist, nachdem ich auf einen Sachverhalt hingewiesen wurde, den ich zunächst nicht für möglich gehalten habe, gleichsam an mir hängen geblieben, da diejenigen, deren Aufgabe die Klärung ist, sich nicht so, wie ich es erhofft habe, damit befasst haben. Inzwischen kann ich mir einen der Gründe für die zögerliche Haltung der Bundesanwaltschaft denken. Sie besitzt kaum noch Aktenmaterial für ihre Arbeit. Die beim Bundeskriminalamt gelagerten, umfangreichen Spurenakten zum Karlsruher Attentat sind 1994 vernichtet worden, wegen Platzmangels. Von den etwa 100 Metern Akten wurden nicht einmal Mikrofilme angefertigt und dies in einem nicht abschließend geklärten Mordfall. Dabei verjährt Mord ja nicht.

Was erhoffen Sie sich vom Prozess gegen Becker?

Endlich die Wahrheit über das Verbrechen.

Was wollen Sie tun, wenn die wahren Täter nie verurteilt werden?

Das müssen wir dann halt auch noch überstehen, obwohl es für mich und meine Frau – sie ist wie ich Kind eines Bundesanwalts – sehr schmerzlich wäre, wenn es die Justiz nicht schaffen würde, dieses schwere Verbrechen aufzuklären und ein angemessenes Urteil zu fällen. Ich sollte noch anfügen, dass die Klärung eher ein Problem des Rechtsstaats ist als eines der Familie Buback, denn wir sind überzeugt, dass wir mit hoher Sicherheit wissen, was damals geschah und wer die Täter waren, auch wer vorn und wer hinten auf dem Tatmotorrad saß.

Was hat Sie in Gesprächen mit ehemaligen RAF-Mitgliedern beeindruckt oder abgestoßen?

Ich habe nur mit Peter Boock gesprochen. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, dass er eine erhebliche Wandlung durchgemacht hat und seine schweren Verbrechen bereut. Ich habe keine Anzeichen dafür, dass er mich in einem unserer zahlreichen Gespräche belogen hat.

Welche Personen der RAF-Geschichte würden Sie gerne etwas fragen – und was? –, wenn Sie eine ehrliche Antwort bekämen?

Natürlich wäre eine ehrliche Antwort von Verena Becker auf die Frage, was sie am Gründonnerstag 1977 kurz nach 9 Uhr gemacht hat, für mich von großer Bedeutung. Sie könnte ihr und mir, aber auch vielen anderen einen anstrengenden, belastenden und vielleicht langwierigen Prozess ersparen. Mein Interesse an Antworten richtet sich aber auch auf die staatliche Seite. Ich würde gern von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und vom Abteilungsleiter Terrorismus des BKA im Jahr 1977, Gerhard Boeden, erfahren, warum es damals nicht zu Anklagen gegen Verena Becker und Günter Sonnenberg wegen des Karlsruher Attentats kam. Leider sind beide Beamte tot.

Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, der in Erfüllung ginge – was würden Sie sich wünschen?

Meine Wünsche richten sich überwiegend auf Bereiche außerhalb der RAF und des Karlsruher Attentats. Wenn ich aber einen erfüllbaren Wunsch zu diesem Bereich frei hätte, so würde ich gern die Stellungnahme des Generalbundesanwalts zum Gnadengesuch von Verena Becker lesen. Welche vorteilhaften Gesichtspunkte hat Kurt Rebmann dem Bundespräsidenten von Weizsäcker mitgeteilt, sodass Verena Becker trotz ihrer Verurteilung zu zweimal lebenslänglicher Haft wegen versuchten Mordes in Singen und trotz des Verdachts, am Karlsruher Attentat beteiligt gewesen zu sein, bereits nach gut neun Jahren Haft begnadigt wurde?

Interview: Matthias Thieme

Eine Antwort

  1. 9. Oktober 2010

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