Gespräch mit Rupert von Plottnitz zum Buback-Komplex

Im März 2010 wird es vier Aufführungen des Stücks BUBACK von Wolfgang Spielvogel im Frankfurter Autoren Theater geben. Anläßlich der Matinee im FAT am 14. März fand einige Tage vorher ein Gespräch mit Rupert von Plottnitz statt, das wir hier wiedergeben.

Gibt es ein Recht auf Aufklärung über Tatsachen und ein Recht auf Ermittlungen zur Wahrheitsfindung? Wann hat ein Bürger das Recht auf Ermittlungen – wie z. B. im Fall der Ermordung des Generalbundesanwaltes Buback – wo ein Fall nicht aufgeklärt ist? Wie geht die Gesellschaft mit dem von Michael Buback formulierten Vorwurf an die zuständigen Behörden um, die Ermittlungen im Fall der Ermordung seines Vaters seien unzureichend und nachlässig, ohne die Berücksichtigung wichtiger Zeugen, geführt worden?

Die Strafverfolgung, wie sie in diesen Fällen eine Rolle spielt, ist in erster Linie eine Aufgabe der Strafverfolgungsorgane, sprich der Bundesanwaltschaft und der Oberlandesgerichte. Was ich zunächst als verblüffend empfinde ist ein Widerspruch. Zum einen ist es ja unbestreitbar sicherlich so, dass als politisches Phänomen die RAF Geschichte ist. Und trotzdem, und das kann man gerade an der Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Buch von Michael Buback sehen, scheint es eine never-ending-story zu sein. Das hat sicherlich auch etwas damit zu tun, dass da zwei unterschiedliche Wahrheitsbegriffe miteinander konkurrieren. Hier, aus Sicht der Angehörigen eines Tatopfers, der Wunsch zu wissen, was ist da genau durch wen geschehen, das ist ja ein ganz legitimes Interesse an der historischen Wahrheit. Dort ein strafprozessualer Wahrheitsbegriff, der sich weniger um das kümmert und den auch nicht vorrangig interessiert, was die historische Wahrheit war, sondern dem es darum geht, ob bestimmte Tatbestandmerkmale, bestimmte Strafvorschriften erfüllt sind oder nicht. Dass in den Fällen, um die es hier geht, die Bundesanwaltschaft sich möglicherweise mit Beweisergebnissen begnügt hat, die den Ansprüchen von Angehörigen nicht gerecht werden, das hat allerdings – glaube ich – mit der damaligen Form der Strafverfolgung zu tun. Man hatte es ja mit einer Organisation zu tun, mit Organisationsdelikten in Form der kriminellen, später terroristischen Vereinigung und mit einzelnen Anschlägen. Die Rechtsprechung damals hat es sich auch ganz schön bequem gemacht, weil sie die Mitgliedschaft in der Vereinigung, mit der man es zu tun hatte, eigentlich schon als gewichtiges Indiz für die Beteiligung an konkreten Attentaten, Anschlägen und Tötungsdelikten genommen hat.

Das erklärt für mich viel von dem, was gerade von Michael Buback kritisiert wird, und wenn man gerade dann im Fall dieser Verena Becker jetzt plötzlich zu dem Befund kommt, da kann aber doch noch ein Verfahren eingeleitet werden, dann ist es natürlich rechtsstaatlich nicht sehr befriedigend, falls der Fall sein sollte, was Michael Buback, glaube ich, mit ganz guten Gründen belegt: Nämlich, dass man schon zu früheren Zeiten – Verena Becker ist ja bereits schon einmal wegen bestimmter Delikte verurteilt worden – den Vorwurf, der jetzt erhoben wird, hätte erheben können –  mit der Folge, dass der schon mit zum Gegenstand der damaligen Verurteilung hätte gemacht werden können. So ein Sachverhalt ist misslich, aber so ist das derzeit wohl offensichtlich der Fall und so kann man sagen, dass die Strafverfolgungsbehörden möglicherweise jetzt die Zeche zahlen: Auch für Unterlassungen aus früherer Zeit, die möglicherweise auch mit kooperativem Verhalten der betroffenen Personen, hier Becker, nämlich mit Geheimdiensten  zu tun haben.

Die Verquickung der Aufklärung in diesem Fall mit unkontrollierten Geheimdienstaktivitäten spielt ja wohl eine Rolle.

Das gehört ja auch zu dem eher verblüffenden Phänomen. Auf der einen Seite gibt es – gelegentlich auch von politischer Seite der Gegenwart –  die Forderung, die sollen jetzt mal alles auf den Tisch legen, wobei gerne mal übersehen wird, dass man es ja auch mit Personen zu tun hat, die heute noch möglicherweise durch entsprechende „Aufklärungsbeiträge“  sich selbst der strafrechtlichen Verfolgung aussetzen können. Das hat ja Grundrechtscharakter,  dass jemand das Recht hat, sich nicht selbst zu belasten oder belasten zu müssen. Auf der anderen Seite bleibt der Bundesinnenminister eisern dabei, die Akten, um die es hier geht, weiter gesperrt zu halten und nicht öffentlich verfügbar zu machen, sei´s für Zwecke der Strafverfolgung, sei´s in entlastender oder belastender Richtung.  Da muss ich auch sagen, es ist mir kaum nachvollziehbar, welche Belange der Bundesrepublik Deutschland, nachdem 30 Jahre und mehr vergangen sind, ins Feld geführt werden könnten, um eine solche Sperre weiter zu rechtfertigen.


Das Prinzip, jede Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst müsse geheim bleiben, kann doch nicht wirklich als rechtsstaatlich einwandfrei gelten, oder?



Ja natürlich, da mag´s durchaus sozusagen auch Interessen Betroffener geben. Aber hier geht´s ja, bzw. scheint es ja weniger um die Interessen Betroffener als um die Interessen der Sicherheitsorgane zu gehen oder der für sie zuständigen politischen Instanzen im Bundesinnenministerium. Ich finde, da müsste doch der Zeitablauf mit eine Rolle spielen. Es ist etwas anderes, ob ich mit einem solchen Vorgang aus jüngster Zeit zu tun habe, da würde ich ja verstehen, wenn ein Bundesinnenminister sagt, also da muss das Prinzip der Geheimhaltung gewahrt bleiben und deswegen bleiben wir bei unserer Sperrerklärung. Aber bei Vorgängen, die so lange zurückliegen und bei denen es inzwischen auch sozusagen legitimes historisches Aufklärungsinteresse gibt, es gibt ja auch Historiker, die mit anderen Wahrheitsbegriffen operieren als  Strafgerichte oder Strafverfolgungsorgane, da wundert es mich doch Aber bei dem Sachverhalt, meine ich, ist die Forderung das auf den Tisch zu legen, was hier eine Rolle spielt, berechtigt. Vor allem, wenn es hier um neue Strafverfolgungsmaßnahmen gegen wen auch immer, Frau Becker oder andere Personen, geht, kann ich das Geheimhaltungsinteresse nicht mehr nachvollziehen.

Die Geheimhaltung scheint ja auch die Virulenz des Themas in bestimmter Hinsicht zu fördern. Immer noch und immer wieder werden Thesen und Vermutungen publiziert werden, die nicht überprüfbar bleiben. Dies gilt heute für Beiträge im Internet genauso wie für offene Fragen wie sie Stefan Aust in seinem Buch formuliert und die unbeantwortet bleiben, z. B. die Wege der Pistolen im Stammheimer Hochsicherheitstrakt und der Auf- und Abbau von Abhöranlagen dort.

Das waren ja Rechtsbrüche von Staatswegen, was damals geschehen sind. Schließlich gab es auch damals Strafvorschriften, die Gespräche von Anwälten in Besprechungszellen und Besprechungszimmern von Justizvollzugsanstalten geschützt haben. Und gerade dort, wo es illegal zugeht, unterscheidet sich in solchen Zusammenhängen der Vorgang nicht vom normalen Leben, da wird natürlich kein Wert darauf gelegt große Spuren dort zu legen und zu hinterlassen. Ich erinnere mich, es wurde damals vom Baden-Württembergischen Innen- oder Justizminister ja auch zugegeben, dass es solche illegalen Abhörvorgänge gegeben hat. Das Stammheimer Gericht hat immer bestritten, davon gewusst zu haben, wahrscheinlich haben sie davon auch nichts gewusst. Und ob die Bundesanwaltschaft davon gewusst hat, dass gehört auch zu den ungeklärten Seiten dieser Vorgänge. Aber wie gesagt, wo es illegal zugeht, da ist es nicht so verwunderlich dass es wenig Spurenmaterial gibt oder zumindest wenig auffindbares Spurenmaterial.

Es gab, nicht nur in dem Zusammenhang von Abhörvorgängen in der Justizvollzugsanstalt in Stammheim, sondern auch in anderen Zusammenhängen die Verletzung von Recht und Gesetz durch die zuständigen Staatsorgane. Und damals gab´s eine Konstruktion, mit der das immer gerechtfertigt wurde: Die lautete „Staatsnotstand“. Es gibt eine Regelung im Strafgesetzbach – Notstand, und wenn Notstand besteht, dann soll, nach der damaligen Lesart, auch der Staat Dinge tun dürfen, die er sonst nicht tun darf. Und mit der Begründung wurden Strafanzeigen, die wegen solcher Vorfälle erstattet wurden bzw. worden sind, gar nicht erst entgegengenommen oder es wurden gar nicht erst Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Das war damals, wenn man so sagen will, ein eingespieltes Verfahren.

Carl Schmitt hat ja dazu gesagt: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt.

Das war eine Verhaltensweise von Staatsorganen, die man sonst nur in Ausnahmezuständen kennt oder unter wenig rechtsstaatlichen Prämissen gewohnt ist. Das gehörte zu der Zeit damals. Ich erinnere mich, es gab auch eine illegale Buchveröffentlichung vom Bundesinnenministerium, es wurden damals Teile von Korrespondenzen von Verteidigung und Mandantschaft veröffentlicht, die bei Zellendurchsuchungen sichergestellt wurden. Und dann gab´s natürlich auch Anzeigenerstattung, und da wurde gesagt „Staatsnotstand“, das müssen wir veröffentlichen um die Bevölkerung zu warnen und der Bevölkerung vor Augen zu führen, mit welchen gemeingefährlichen Menschen man es nicht nur in den Gefängnissen, sondern auch auf Seiten ihrer Verteidigung zu tun hat.

Als politisches Phänomen ist der Komplex RAF historisch abgeschlossen. Kein Mensch glaubt mehr, dass es irgendwelche  Gruppierungen wie die RAF gibt, die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr bringen könnten, unabhängig von der Frage, ob das damals überhaupt der Fall war. Aber trotzdem bleibt es eine never-ending-story, aus den Gründen, die etwa Michael Buback bewegen und nicht nur ihn.

Bei der Uraufführung des Theaterstücks Buback von Wolfgang Spielvogel wurde ein anonymes Flugblatt verteilt. Dort heißt es an einer Stelle, die ich zitiere, weil dort auch Dein Name fällt.

Unter Bubacks Regie wurde Holger Meins am 9.11.1974 durch systematische Unterernährung und bewusste Manipulation des Transportzeitpunkts von Wittlich nach Stammheim gezielt getötet. Das Kalkül der Bundesanwaltschaft war, durch den Tod eines Gefangenen aus der RAF den kollektiven Hungerstreik der Gefangenen gegen die Vernichtungshaft zu brechen.
Es war der heutige Grünenpolitiker von Plottnitz, damals Anwalt, der aufgrund der offensichtlichen Aktenlage ein Verfahren wegen Mordes bzw. Totschlags gegen Buback und andere anstrengte.

In der Verantwortung von Buback lag auch der Tod von Siegfried Hausner, der an der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm 1975 beteiligt war und …

Die politische Justiz und das BKA haben sich in einem Krieg begriffen; da ging es um Vernichtung und nicht um Aufklärung von Straftagen.
Zitate aus dem Flugblatt, das am 26.11.2009 vor der Uraufführung des Stücks BUBACK in der Brotfabrik in Frankfurt Hausen verteilt wurde.

Na gut, das ist die alte Sprache, mit der ich auch nicht mehr so viel anfangen kann. Richtig ist allerdings, dass so ein Vorgang, der damals mit dem Tod von Holger Meins endete, für meine Begriffe heute nur noch schwer vorstellbar wäre. Jemandem wie Holger Meins, der sich im Koma befindet, keinerlei ärztliche, geschweige denn intensiv-medizinische, Versorgung zukommen zu lassen, obwohl er offensichtlich im Sterben liegt, das ist natürlich hochgradig kritisch zu sehen, wurde damals auch zu Recht hochgradig kritisch gesehen. Die Hauptverantwortung allerdings lag gar nicht, im Gegensatz zu dem, was da in dem Flugblatt behauptet wird, bei der Bundesanwaltschaft, sondern die Fürsorgepflicht für das, was mit Untersuchungsgefangenen geschieht oder nicht geschieht, liegt erstens bei der zuständigen JVA und zweitens beim zuständigen Gericht, bzw. seinem Vorsitzenden. Den gab es damals schon und der wurde auch in Kenntnis gesetzt, nach meiner Erinnerung von Kollegen, die an der Verteidigung beteiligt waren, und der hat aber trotzdem entweder gar nicht oder zu spät veranlasst, dass medizinisch etwas geschehen ist. Fakt bleibt – der Arzt war, glaube ich, gar nicht in der Anstalt an dem Tag – dass es keinen Versuch gab, diesen Tod mit ärztlichen und medizinischen Mitteln zu verhindern.  Und wenn man sich die Konsequenzen ansieht, die damals vom Gesetzgeber gezogen worden sind für  Hungerstreiks solcher Art, diese Regelungen sind eigentlich ganz vernünftig. Der Gesetzgeber hat damals gesagt, solange der Mann oder die Frau, um die es geht, voll geschäftsfähig ist und hungerstreikt, solange gibt’s keine Verpflichtung der Justiz und der zuständigen Anstaltsärzte mit Zwangsmaßnahmen  für Ernährung zu sorgen. Wenn aber sowas wie ein lebensbedrohlicher Zustand und der Ausschluss der Geschäftsfähigkeit der betreffenden Person eingetreten ist, gibt es sehr wohl eine Handlungspflicht. Spätestens an dem Tag, an dem Holger Meins letztlich gestorben ist, hätte es auch aus meiner heutigen Sicht diese Handlungspflicht gegeben. Das ist aber nicht geschehen.

Das zitierte Flugblatt vom 26. November 2009 selektiert ja die Fakten. Was zusammengehört, was historisch war, wird in diesem Flugblatt nicht in einen Zusammenhang gebracht. Die Besetzung der Stockholmer Botschaft, das bedeutete zunächst die Erschießung von zwei Geiseln, lange bevor es zur Stürmung der Botschaft kam. Es gibt vor dem Tod von Hausner auch hier eine Vorgeschichte, die genannt werden muss, wenn es um historische Wahrheit geht.

Natürlich. Zur geschichtlichen Seite des Problems gehört natürlich auch eine – aus heutiger Sicht kaum mehr nachvollziehbare – Kriegsrhetorik. Das kann man ja auch in dieser heutigen Flugschrift noch erkennen. Man könnte sagen, so wie Bush später den war on  terror proklamiert hat, so haben damals Gruppierungen, die damalige RAF,  eine Kriegsrhetorik gegenüber ihrem Gegner oder Feind praktiziert.

Die RAF definiert sich als im Krieg gegen den Staat und wirft dem Staat vor, er führe einen Krieg gegen sie.

Völlig richtig. Wenn es sozusagen eine gewisse Neigung auf Seiten der Gesetzgebung, der Politik gab im Umgang mit den Problemen zum Komplex RAF zu Mitteln zu greifen, die mehr  den Zustand des Ausnahmezustands hatten als was anderes, dann sicherlich auch deshalb, weil sie gleichsam der Kriegsrhetorik der RAF auf den Leim gegangen war. Das hat sich dann wechselseitig hochgeschaukelt und war auch ein Teil des Problems.

Was uns auffällt im Zusammenhang mit dem Stück Buback: Es gibt häufig die Reaktion bei linken Freunden, diese Zeiten und Probleme doch ruhen zu lassen: Was sollen diese alten Geschichten, das ist doch lange vorbei, eben Geschichte. Ist das wirklich alles „vorbei“ oder wehrt man sich gegen irgendwas, was noch in die Gegenwart ragt?

Ich bin Anwalt. Ich habe Verständnis für damals Beteiligte und heute noch Lebende, ob verurteilt oder nicht, die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich nicht durch wie auch immer geartete öffentliche oder nichtöffentliche Erklärungen belasten zu müssen. Das verstehe ich. Dass es das Interesse von Historikern und Historikerinnen gibt und geben kann, festzustellen und aufzuklären, was bisher nicht festgestellt und aufgeklärt worden ist, das verstehe ich genauso. Das sind diejenigen, die an der historischen Wahrheit legitimer weise interessiert sind – verwiesen auf das, was es an Kenntnissen gibt und nicht gibt. Wie gesagt, zu irgendeinem Zeitpunkt wird ja wahrscheinlich auch das, was heute noch gesperrt ist, dass betrifft ja nicht nur Aussagen  von Frau Becker in diesem Fall, mal freigegeben werden und dann kann die Geschichtswissenschaft auch möglicherweise neue Befunde präsentieren, die man jetzt noch nicht präsentieren kann.

Wäre es nicht eine stimmige Konsequenz im RAF-Komplex gewesen, möglicherweise bereits vor einiger Zeit, aber auch jetzt noch, eine Amnestie zu erlassen und eine Art Wahrheitskommission zu installieren, die eine solche verstrickte Situation bearbeitet?

Über Amnestien kann man immer diskutieren, aber dagegen gibt es relativ gewichtige Einwände. Ein Problem ist nämlich, warum die und andere nicht. Es gibt ja viele Leute die im Gefängnis sitzen, auch wegen schwerwiegender Straftaten, die dann sagen könnten: Wieso werden die amnestiert, und wir nicht. Wobei Amnestie ja auch aktuell immer wieder gehandhabt wird – zuletzt ja auch in Steuerstrafsachen. Auch da kann man fragen, warum die und andere nicht. Ich bin nicht ganz überzeugt von einem solchen Amnestiekonzept.

Das Gespräch mit Rupert von Plottnitz führte Norbert Saßmannshausen am 9. März 2010.






2 Antworten

  1. 13. März 2010

    […] die Beiträge von Christian Schmeisser und Rupert von Plottnitz (Ein die Matinee vorbereitendes Gespräch mit Rupert von Plottnitz dokumentieren wir auf diesen Webseiten >) über den Buback-Komplex . Und wir sind sicher, dass […]

  2. 15. März 2010

    […] “eine never-ending-story”  mit Rupert von Plottnitz und Christian Schmeisser statt. Ein Gespräch mit Rupert von Plottnitz zum Thema ist hier dokumentiert > […]

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